Verhaltenskodex
1. Einleitung und Grundsätze
Der nachstehende Verhaltenskodex ist Sinnbild der unternehmerischen Kultur der Friedrich W. Bloch GmbH, sowie unserer Perspektive der Nachhaltigkeit. In diesem
Sinne orientieren wir unser alltägliches unternehmerisches Handeln an folgenden Grundsätzen:
• Vertrauen und Verantwortung
• Wertschätzung und Verlässlichkeit
• Initiative und Engagement
• Fairness und Loyalität
• Integrität
Die Friedrich W. Bloch GmbH verfolgt im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit den Ansatz ein ehrlicher, zuverlässiger und transparenter Partner sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden und Lieferanten sowie für die gesamte Umwelt zu sein. Aus diesem Grund wurde nachstehender Verhaltenskodex ausgearbeitet, welcher sich an alle Mitarbeiter der Friedrich W. Bloch GmbH richtet und uns bei der verantwortungsvollen Wahrnehmung unserer Geschäfte unterstützt. So erwarten wir uns von jedem einzelnen unserer Mitarbeiter, dass er/sie sich bei aufkommenden Zweifeln hinsichtlich, sowohl des eigenen Verhaltens als auch bei Hinweisen auf rechtlich zweifelhafte Vorgänge in ihrem Arbeitsumfeld, Hilfe und Rat von ihren Vorgesetzten holen. Denn Vertrauen ist das wirksamste Mittel, um aufgrund von Fehlverhalten drohende Schäden von der Friedrich W. Bloch GmbH und ihren Geschäftspartnern abzuwenden oder diese weitestgehend zu begrenzen.
2. Kartell- und Wettbewerbsrecht
Als Grundlage für Effizienz, Innovation und wirtschaftliche Entwicklung, ist es der Zweck des Kartellrechtes, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. So werden Verstöße gegen das Kartellrecht häufig mit hohen Geldbußen und zum Teil sogar mit Gefängnisstrafen geahndet. Die Friedrich W. Bloch GmbH hat sich ohne jegliche Einschränkung dazu erpflichtet, sämtliche Wettbewerbs- und Kartellgesetze in den Ländern, in welchen wir tätig sind einzuhalten. Informelle Gespräche oder abgestimmtes Verhalten, welche eine Wettbewerbsbeschränkung bewirken können sind verboten. Bereits der Anschein einer verbotenen kartellrechtlichen- bzw. wettbewerbsrechtlichen Absprache ist zu vermeiden. Im Rahmen von Gesprächen mit Wettbewerbern ist es unseren Mitarbeitern nicht erlaubt vertrauliche Informationen über beispielsweise Preise und bevorstehende Preisänderungen oder auch Kunden- und Lieferantenbeziehungen an Wettbewerber weiterzugeben oder solche Informationen von Wettbewerbern entgegenzunehmen. Unseren Mitarbeitern ist es nicht gestattet sich an Kommunikation mit Wettbewerbern zu beteiligen, in der versucht wird
• Preise, Kreditbedingungen, Nachlässe, Rabatte zu vereinbaren, zu stabilisieren oder festzulegen oder zu kontrollieren;
• unternehmensinterne vertrauliche Geschäftsinformationen auszutauschen;
• Kunden oder Geschäftsgebiete unter Wettbewerbern aufzuteilen;
• auf bestimmte Kunden oder Lieferanten Druck auszuüben und diese beispielsweise zu boykottieren oder
• die Produktion- und Absatzzahlen eines Produktes bzw. auch die Menge oder den Umfang einer gewissen Dienstleistung in Absprache mit anderen Wettbewerbern zu beschränken oder auszuweiten.
Alle Mitarbeiter der Friedrich W. Bloch GmbH sind verpflichtet sicherzustellen, dass sie keinesfalls Geschäftsstrategien anwenden, welche einen Missbrauch einer beherrschenden Marktposition darstellen könnten oder im Allgemeinen gegen kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.
3. Sicherheit
Unsere Mitarbeiter stellen unser wertvollstes Gut dar. Ihre Fähigkeiten, ihre Kompetenzen und ihre Einsatzbereitschaft haben es unserem Unternehmen ermöglicht zu wachsen und zu prosperieren. So ist es für die Friedrich W. Bloch GmbH verständlicherweise von größter Bedeutung, dass ihre Mitarbeiter in einem positiven Arbeitsklima arbeiten, in welchem sich jeder Mitarbeiter gemäß seinen eigenen Fähigkeiten und seines eigenen Einsatzes weiter entwickeln kann. Sicherheit genießt in unserem Unternehmen die höchste Priorität, so gewährleisten wir für unsere Mitarbeiter ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und versuchen jegliche Risiken weitestgehend zu minimieren. Dafür ist es jedoch unabdingbar, dass unsere Mitarbeiter alle Sicherheitsvorschriften einhalten, gleichgültig, ob diese vom Gesetzgeber vorgegeben oder von Behörden erlassen wurden oder, ob es sich um unternehmensinterne Verhaltensvorschriften handelt. Routine darf keinesfalls zu nachlassender Sorgfalt und Umsicht führen. Sowohl im eigenen Interesse aber noch mehr im Interesse der Kollegen und des ganzen Unternehmens, sind sämtliche Sicherheitsvorschriften jederzeit konsequent einzuhalten. Um höchstmögliche Sicherheit für unsere Mitarbeiter sowie für unsere Geschäftspartner zu erreichen, erwartet die Friedrich W. Bloch GmbH von ihren Mitarbeitern ein aktives Mitdenken und ein Gefahrenbewusstsein.
4. Umwelt
Die Friedrich W. Bloch GmbH ist sich ihrer großen Verantwortung im Hinblick auf den Schutz der Umwelt bewusst und möchte sich dieser keinesfalls entziehen. So halten wir alle geltenden Umweltgesetze und Vorschriften penibel ein. Unser Bemühen ist darauf ausgerichtet die Umwelt zu schützen, Energie und natürliche Rohstoffe sparsam einzusetzen und eine Verschmutzung der Umwelt zu vermeiden. Wir streben eine größtmögliche Minimierung der Auswirkungen und Effekte unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt an, so setzen wir in allen unseren Geschäftssegmenten natürliche Rohstoffe nur sehr umsichtig und sparsam ein. Darüber hinaus wollen wir unseren Rohstoff-, Betriebsmittel- und Energieverbrauch
reduzieren, um so wenig Abfall und Emissionen wie möglich zu verursachen. Umweltbewusstes Handeln ist für uns nicht nur eine lästige unternehmerische Pflicht, sondern viel mehr ein wichtiges Erfordernis, um unsere Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können.
5. Korruption
Die Friedrich W. Bloch GmbH befolgt alle Gesetze und Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung. Sowohl direktes, als auch indirektes Anbieten, Bezahlen, Verlangen oder Annehmen von Bestechungsgeldern, in welcher Form auch immer ist für unsere Mitarbeiter tabu. Gleiches gilt selbstverständlich für jegliche Aktivitäten, welche auch nur den Anschein der Korruption, der Geldwäsche oder der Finanzierung von kriminelle Organisationen erwecken könnten. Unsere Mitarbeiter dürfen keine Zahlungen an Organisationen oder Personen tätigen oder versprechen, mit der Aussicht, dass daraus ein geschäftlicher Vorteil erwächst oder erwachsen könnte. Sämtliche Zahlungen die schon allein als Bestechung ausgelegt werden könnten sind untersagt. Das tägliche Geschäftsverhalten unserer Mitarbeiter muss aufrichtig und ethisch einwandfrei sein. Ebenso dürfen unsere Mitarbeiter im Rahmen der Vergabe oder Abwicklung eines Auftrages sowohl an Lieferanten, als auch an sonstige Dritte keine persönlichen Vorteile, beispielsweise Zahlungen fordern oder annehmen. Insbesondere im Umgang mit Amtsträgern ist besondere Zurückhaltung geboten. Obwohl es in den meisten Staaten üblich ist, Kunden oder Geschäftspartnern gelegentlich Geschenke zu machen oder diese einzuladen, soll dies mit Maß und Ziel erfolgen, sodass ein solches Verhalten keinesfalls als Bestechung ausgelegt werden könnte. Jegliche Gewährung und auch Annahme von Vorteilen und Geschenken muss stehts im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften stehen.
6. Insiderrecht
Den Mitarbeitern der Friedrich W. Bloch GmbH ist es untersagt, sich an marktmissbräuchlichen Handlungen zu beteiligen. Sie dürfen keine Detailinformationen weitergeben, wenn diese nicht öffentlich zugänglich sind oder wenn sie sich direkt oder indirekt auf einen oder mehrere Emittenten von Finanzinstrumenten beziehen oder wenn sich für den Fall einer Veröffentlichung wesentliche Auswirkungen auf die Preise dieser Finanzinstrumente ergeben könnten. Mitarbeiter der Friedrich W. Bloch GmbH, welche über Insiderinformationen betreffend die Friedrich W. Bloch GmbH selbst oder andere Unternehmen verfügen, dürfen keine Aktien oder Finanzinstrumente dieser Unternehmen erwerben und die Insiderinformation auch nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt solange, bis die etwaige Insiderinformation nicht mehr die Anforderungen an eine Insiderinformation erfüllt und
somit nicht mehr relevant oder bereits öffentlich bekannt ist.
7. Diskriminierung und Menschenrechte
Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter der Friedrich W. Bloch GmbH steht es zu, von allen Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen höflich, fair und respektvoll behandelt zu werden. Niemand darf wegen seiner Rasse, Ethnie, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, seines Geschlechts, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seines Aussehens oder seiner sexuellen Neigung belästigt, diskriminiert oder benachteiligt werden. Die Mitarbeiter der Friedrich W. Bloch GmbH sind verpflichtet auf die persönliche Sphäre anderer Mitarbeiter und der Geschäftspartner zu achten. Sexuelle Belästigung und Gewaltanwendung in jeglicher Form sind verboten und ziehen dementsprechende arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich. Es ist für die Friedrich W. Bloch GmbH selbstverständlich, keinerlei Kinder- oder Zwangsarbeit einzusetzen, zuzulassen oder zu tolerieren. Jegliche Form der Kinder oder Zwangsarbeit ist strikt abzulehnen. Dies sowohl bei uns selbst, als auch bei allen unseren Geschäftspartnern. Arbeitsbedingungen, die in Konflikt zur Konvention der ILO, zur Konvention der Vereinten Nationen und dem nationalen Gesetz stehen, werden nicht toleriert. Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern wird von der Friedrich W. Bloch GmbH verurteilt und nicht toleriert.
8. Interessenskonflikte
Unsere Mitarbeiter dürfen ihre unternehmerischen Entscheidungen nicht von privaten Interessen oder Beziehungen beeinflussen lassen. Sie haben jegliche Situationen zu vermeiden, in denen es zu einem Konflikt zwischen unternehmerischen und beruflichen Aufgaben und den privaten Interessen kommen könnte. Derartige Interessenskonflikte können Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und auch Mitbewerber umfassen. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet im besten Interesse der Friedrich W. Bloch GmbH und ihrer Geschäftspartner und darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Verhaltenskodex zu handeln, ohne sich hierbei von persönlichen Interessen und privaten Beziehungen beeinflussen zu lassen. Sollten private Interessen oder Beziehungen auftreten, die das objektive Beurteilungsvermögen im Rahmen der Geschäftstätigkeit beeinflussen könnten, sind diese dem Vorgesetzten gegenüber offenzulegen und zu melden.
9. Schutz des Unternehmensvermögens
Sämtliche Ressourcen und Vermögenswerte der Friedrich W. Bloch GmbH sind ordnungsgemäß und einzig dem intendierten Zweck entsprechend zu verwenden. Vermögenswerte sind beispielsweise finanzielle Mittel, Equipment und Ausrüstung, Liegenschaften und Standorte sowie Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Muster. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet die Unternehmensvermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen vor Verlust, Schäden, Missbrauch und Diebstahl zu schützen.
10. Datenschutz und vertrauliche Informationen
Im Rahmen ihrer Beschäftigung bei der Friedrich W. Bloch GmbH können Mitarbeiter Kenntnis vertraulicher Informationen in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens gelangen. Unsere Mitarbeiter dürfen solche Informationen weder innerhalb noch außerhalb der Friedrich W. Bloch GmbH preisgeben, wenn das Gegenüber nicht explizit berechtigt ist diese Informationen zu erhalten. Es liegt im Interesse der Friedrich W. Bloch GmbH und jedes einzelnen unserer Mitarbeiter, dass die Daten von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, ebenso wie das unternehmensspezifische Wissen geschützt werden. Sohin sind unsere Mitarbeiter verpflichtet im Rahmen der Durchführung der ihnen aufgetragenen Aufgaben mit höchstmöglicher Sorgfalt vorzugehen, um personenbezogene Daten zu schützen.
11. Meldung von Fehlverhalten
Alle Mitarbeiter der Friedrich W. Bloch GmbH sind verpflichtet, ihr eigenes Verhalten jederzeit anhand des vorliegenden Verhaltenskodex zu überprüfen. Die Friedrich W. Bloch GmbH nimmt keine Gesetzesverstöße und auch keine Verstöße gegen den vorliegenden Verhaltenskodex ihrer Mitarbeiter und auch der Geschäftsführung hin. Derartig Verstöße stellen in aller Regel auch einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Verpflichtungen, wenn nicht sogar gegen das Strafrecht dar und wird die Friedrich W. Bloch GmbH alle notwendigen Schritte setzen, um ein solches Verhalten zu unterbinden. Sämtliche Mitarbeiter haben bei Verstößen gegen den vorliegenden Verhaltenskodex und das Gesetz mit
Abmahnungen, Kündigungen des Dienst- oder Arbeitsvertrages sowie der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen zu rechnen. Die Friedrich W. Bloch GmbH behält es sich vor bei strafrechtlich relevanten Handlungen ihrer Mitarbeiter eine Anzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden vorzunehmen. Pflichtwidriges Verhalten darf und kann auch nicht mit einem kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens gerechtfertigt werden. Das Fundament des Erfolges der Friedrich W. Bloch GmbH ist die Einhaltung und Befolgung aller einschlägigen Gesetze, Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien sowie ethisches Handeln in sämtlichen Geschäftsbereichen.
Wien, im September 2019